Guter Whistleblower – Böser Whistleblower

Das Manager-Magazin schrieb am 12. Nov 2015: «Der Autokonzern will geständigen Mitarbeitern ihren Job lassen, anstatt ihnen zu kündigen. Er will auf Schadensersatzforderungen verzichten und sich bei der Justiz für diese Beschäftigten einsetzen, falls es zu einem Strafverfahren kommen sollte.» Und am 22. Januar berichtet der Spiegel unter Berufung auf die «Süddeutsche Zeitung», NDR und WDR, ein Whistleblower habe von hochrangigen Managern berichtet, die von allem gewusst hätten.

Eigentlich ist der Vorgang ungeheuerlich. Nein, nicht der Skandal um die Softwaremanipulationen. Ungeheuerlich ist, dass man Mitarbeitern, die mit Fakten und Wahrheiten herausrücken, eine «Amnestie» anbietet. Oder angeboten hatte. Denn der letzte Beichttag ist ja längst verstrichen. Schlechter kann es um die Kommunikation in einem Unternehmen nicht bestellt sein!

Und mit einer solchen Amnestie wird sich das innerbetriebliche Kommunikationschaos denn auch nicht lösen lassen.

Dabei sollte es gemäss den «Verhaltensgrundsätzen des Volkswagen Konzerns» vom Mai 2010, mit unterzeichnet von Prof. Winterkorn, doch so aussehen: «Vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit zeigt sich in gegenseitiger und offener Information und Unterstützung. Vorgesetzte und Mitarbeiter informieren sich gegenseitig über Sachverhalte und betriebliche Zusammenhänge so vollständig, dass sie handeln und entscheiden können. Mitarbeiter und insbesondere Vorgesetzte stellen einen schnellen und reibungslosen Informationsaustausch sicher. Wissen und Informationen sind im Rahmen der gegebenen Befugnisse unverfälscht, zeitnah und vollständig weiterzugeben, um die Zusammenarbeit zu fördern.»

Weshalb Amnestie? Weshalb so? Und weshalb so eilig?

Unbedarfte könnten meinen, da sei jetzt aber ein Ruck durch das Unternehmen gegangen. Man habe erkannt, dass Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander klaffen. Das Böse müsse jetzt rasch aus der Welt geschafft werden. Das könne so nicht weitergehen.

Aber vermutlich sind es keinesfalls solch hehre Gedanken, die die Amnestieveranstaltung ausgelöst haben. Denn: Mit den amerikanischen Behörden im Nacken dürfte der wahre Grund in den dortigen gesetzlichen Bestimmungen zu finden sein. Dass man Whistleblower plötzlich herzlich umarmt, die vor dem Ausbruch des Skandals wahrscheinlich ihren Job verloren und Gerichtsprozesse wegen Geheimnisverrats über sich hätten ergehen lassen müssen, wenn sie an die Medien gelangt wären, scheint der Versuch zu sein, das ohnehin teure Vergnügen nicht zum vollkommenen Desaster ausufern zu lassen.

Jetzt braucht man die Whistleblower vor allem, um den amerikanischen Behörden zu zeigen, dass man wirklich aufräumt. Denn nur wer sich so verhält, hat die Chance, den drakonischen Strafen für ungesetzliches Verhalten halbwegs zu entgehen. Wer sich zu passiv verhält, der kann sich bei der United States Sentencing Commission im Kapitel 8 unter «Sentencing of Organizations» einlesen, wie teuer das Vergnügen werden könnte. Und das kann so richtig ins Geld gehen. In der Präambel zum Kapitel 8 heisst es: «Die zwei Faktoren, die die letztendliche Bestrafung einer Organisation mildern, sind: (i) Die Existenz eines wirkungsvollen Compliance und Ethik Programms, und (ii) das Self-reporting, die Kooperation oder Akzeptanz der Verantwortung.» (http://www.ussc.gov/guidelines-manual/2014/2014-chapter-8).

Wie teuer es werden kann: Im schlimmsten Fall, wenn ein Unternehmen nichts zur Aufklärung beiträgt oder gar weiter verschleiert und wenn noch ein paar andere Kriterien hinzukommen, kann sich eine Strafe vervierfachen! Also ganz einfach: Die Strafe für die Gesetzesübertretung würde üblicherweise mit 100 Millionen US$ geahndet. Bei Untätigkeit werden daraus dann 400 Millionen. Immerhin gibt es noch einen beruhigenden Satz für VW, nämlich dass die Strafe nicht den Ruin des Unternehmens zur Folge haben sollte.

Insofern steht zu befürchten, dass ein Grossteil dessen, was VW aktuell unternimmt, auf unmittelbares Anraten ihrer amerikanischen Anwälte geschieht. Je aktiver der Konzern die Fakten organisiert und mit Namen versehen kann, um so besser.

Über die in amerikanischen Unternehmen institutionalisierten “Ethics Officers”, welche die “Compliance and Ethics Programms” überwachen sollen, müssen wir nicht gross reden. Mit Ethik hat deren Arbeit meist wenig zu tun, den Unternehmen wäre dies oft auch zu lästig. Sie sind eine Art Mini-Polizisten, die das Unternehmen einigermassen innerhalb der Gesetze manövrieren helfen sollen.

Kommunikationswüste

Welches Kommunikationsklima herrscht in diesem Weltkonzern wirklich, wenn man nur auf diese Weise der «Whistleblower Amnestie» bei der Aufklärung voranzukommen scheint?

Julian Assange hat leider Pech, er hat die falschen Informationen geliefert. Er ist also ein schlechter Whistleblower.

Aber was geschieht, wenn man als Whistleblower den Chef mit heruntergelassener Hose vor der Sekretärin stehen sieht und diese genötigt wird … und so weiter? Wenn man damit zum Betriebsrat geht, was wird geschehen?

Was passiert, wenn eine Polizeibehörde ihre Kollegen deckt, die selber straffällig werden? Und wenn dann einer aufsteht und einem befreundeten Journalisten «steckt», was dort abläuft? — Ach, zum Journalisten darf man ja nicht, selbst wenn die interne Aufsicht nicht zuhört oder zuhören will,

Es sollte für Whistleblower endlich möglich sein, ihren Mut nicht mit Jobverlust und anderen Peinigungen bezahlen zu müssen!

Viel wichtiger aber ist, dass Unternehmen ein Klima der Kommunikation schaffen, dass den dort arbeitenden Mitarbeitern würdig ist. Die Menschenrechte machen bekanntlich nicht vor dem Unternehmenstor halt. Eigentlich perfide, dass das Volkswagen-Papier über die Verhaltensgrundsätze genau diese anführt und “großen Wert auf die Übereinstimmung unseres unternehmerischen Handelns mit diesen Leitlinien.» proklamiert.